Siebenstahl

Treppen: DIN 18065, Treppenformel & Treppenlauf

Treppen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Gebäudes, doch viele Menschen nehmen sie als selbstverständlich hin. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass Treppen sicher, begehbar und den Normen entsprechend gebaut werden. In Deutschland wird die Planung und Errichtung von Gebäudetreppen durch die DIN 18065 geregelt. Diese Norm gibt wichtige Angaben zu Details wie der Laufbreite, dem Auftritt oder der Steigung von Treppen und enthält Anforderungen an Treppengeländer. In diesem Text werden die wichtigsten Aspekte der DIN 18065 erläutert, damit auch die grundlegenden Anforderungen bei deiner Treppen erfüllt werden können.

Welche DIN gilt für Treppen?

Die Planung und Errichtung von Treppen und Geländern in Gebäuden wird in Deutschland durch die DIN 18065 geregelt. Die Norm liefert wichtige Anhaltspunkte für die Konstruktion und Ausführung von Gebäudetreppen, wie zum Beispiel die Laufbreite, den Auftritt oder die Steigung. Treppengeländer sind ebenfalls mit Angaben versehen. DIN 18065 ist in den meisten Bundesländern in der Liste der technischen Baubestimmungen enthalten und damit auch öffentlich-rechtlich eingeführt. Ergänzt wird die Norm durch die Landesbauordnungen. Sollten sich DIN-Norm und Landesbauordnung widersprechen, so gilt primär die Landesbauordnung. Die DIN-Norm gilt jedoch nicht für Rolltreppen, Freitreppen im Gelände oder einschiebbare Treppen.

Ein wichtiger Aspekt bei Treppen ist die Sicherheit. DIN 18065 regelt zum Beispiel die Eigenschaften von höhenversetzten bzw. unterbrochenen Handläufen an Treppen. Grundsätzlich sollten die Treppenhandläufe in Gebäuden durchgehend ausgeführt werden. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen oder Treppen innerhalb einer Wohnung dürfen die Handläufe an den Ecken im Bereich der Wendelung unterbrochen sein. Hierbei gilt, dass der lichte Abstand einer solchen Handlaufunterbrechung zwischen 5 und 20 Zentimeter betragen darf. Der Höhenversatz der Handläufe an der Oberkante darf maximal 20 Zentimeter betragen, die Höhe des ankommenden Handlaufs darf nicht über dem weiterführenden Handlauf liegen. Wichtig zu beachten ist, dass der Handlauf nach DIN 18065 nicht das Ende der Treppe signalisieren muss.

Das Bauordnungsrecht gibt eine Mindesthöhe für Treppengeländer von 90 cm vor, wenn die mögliche Absturztiefe 12 Meter nicht überschreitet. Darüber liegt die Mindesthöhe des Geländers bei 110 cm. Es muss durch entsprechend gestaltete Absturzsicherungen dafür gesorgt werden, dass Kleinkinder nicht durch Überklettern, Durchklettern oder Durchfallen zu Schaden kommen. Es ist wichtig, bei jedem Aspekt der Planung und Errichtung von Treppen, Geländern, Brüstungen oder allgemein Absturzsicherungen die Bauordnung, die Liste der technischen Baubestimmungen, die Verwaltungsvorschriften, offizielle Kommentare, Normen und Rechtsprechung für jede Fragestellung in Kombination zu beurteilen.

Was regelt die DIN 18065?

Die DIN 18065 regelt die Planung und Errichtung von Gebäudetreppen und Treppengeländern in Deutschland. Sie ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik und enthält wichtige Angaben zu Details wie der Laufbreite, dem Auftritt oder der Steigung von Treppen. Die Norm gilt für die meisten Bundesländer und ist in den dortigen technischen Baubestimmungen enthalten. Ergänzt wird die DIN 18065 durch die jeweiligen Landesbauordnungen, welche primär gelten, falls sie sich mit der DIN-Norm widersprechen. Die DIN-Norm bezieht sich ausschließlich auf Gebäudetreppen und nicht auf Rolltreppen, Freitreppen im Gelände oder einschiebbare Treppen.

Die DIN 18065 wurde in der Ausgabe von März 2015 erweitert, um die Sicherheit von Treppenstufen und das Überklettern durch Kleinkinder zu verbessern. Außerdem muss bei der Planung und Errichtung von Gebäudetreppen das Zusammenspiel mit der Barrierefreiheit und Betrachtungen zum Denkmalschutz berücksichtigt werden. Im Baurecht unterscheidet man zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen, wobei notwendige Treppen baurechtlich unverzichtbar und strenger reguliert sind.

Treppen

Keine Produkte gefunden

Welche Anforderungen werden an Treppen gestellt?

Für Treppen gibt es grundlegende bauliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen, damit sie sicher und gut begehbar sind. Die Auftrittsflächen müssen ausreichend groß, eben, rutschhemmend und tragfähig sein und in gleichmäßigen Abständen angeordnet werden, die mit dem Schrittmaß übereinstimmen. Insbesondere muss das Verhältnis zwischen Auftritt und Steigung so gewählt werden, dass es einen geringen Kraftaufwand beim Treppensteigen erfordert. Alle Stufen einer Treppe müssen dieselben Maße aufweisen, um Unfälle zu vermeiden.

Ausgetretene, schiefe, morsche oder beschädigte Stufen müssen umgehend ausgebessert werden, um die Sicherheit der Treppe zu gewährleisten. Treppenbreite und Geländerhöhe richten sich nach der Verkehrsdichte und dem Benutzungszweck. Das Geländer muss so gestaltet sein, dass ein Durchstürzen von Personen verhindert wird. Treppen mit mehr als zwei Stufen und einer Stufenbreite von nicht mehr als 1,50 m müssen mindestens mit einem Handlauf ausgerüstet sein. Insgesamt müssen alle Treppen gleiche Auftritt- und Steigungsmaße aufweisen. Bei außenliegenden Treppen sind Maßnahmen gegen witterungsbedingte Glätte erforderlich.

Wie breit muss nach DIN 18065 die nutzbare Treppenlaufbreite mindestens sein?

Die DIN 18065 gibt klare Vorgaben für die Breite von Treppenläufen vor. Für eine baurechtlich notwendige Treppe in einem Mehrfamilienhaus muss die nutzbare Laufbreite mindestens 100 Zentimeter betragen, während Abweichungen bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen möglich sind. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorgabe für Neubauten gilt und ältere Treppen davon abweichen können.

Bei einer nutzbaren Treppenlaufbreite von bis zu 100 Zentimetern wird der Gehbereich auf 2/10 der Breite beschränkt und liegt im Mittelbereich der Treppe. Die Steigung und der Auftritt müssen den Vorgaben der DIN entsprechen und dürfen maximal um 5 Millimeter abweichen. Die Lauflinie der Treppe bezeichnet den üblichen Weg, den die Benutzer wählen, und kann bei Wendeltreppen außerhalb der Mitte liegen.

Die Vorgaben der DIN 18065 sollen sicherstellen, dass Treppen sicher und bequem benutzt werden können. Die Mindestbreite von 100 Zentimetern für baurechtlich notwendige Treppen in Mehrfamilienhäusern soll ausreichend Platz für den Transport von Möbeln oder anderen Gegenständen bieten. Es ist daher wichtig, bei der Planung von Treppen die Vorgaben der DIN zu berücksichtigen, um eine sichere und bequeme Nutzung zu gewährleisten.

Entdecke unsere Treppen

Wie lautet die Treppenformel?

Die Treppenformel ist ein wichtiger Faktor für die Planung und Konstruktion einer Treppe. Diese Formel, die vom Ingenieur und Mathematiker Francois Blondel entwickelt wurde und erstmals im Jahr 1675 vorgestellt wurde, ermöglicht es, die einzelnen Elemente der Treppe zu berechnen. Die Grundlage der Formel bildet das Schrittmaß eines erwachsenen Menschen, das zwischen 630 und 670 Millimeter angenommen wird. Die Treppenformel gilt nur für gerade Treppen, bei Raumspartreppen oder Wendeltreppen werden abgewandelte Berechnungen durchgeführt. Die Formel besagt, dass das Schrittmaß der Summe aus der doppelten Stufenhöhe und der Stufentiefe entspricht. Setzt man die fehlenden Maße ein und das Ergebnis liegt im angegebenen Wertebereich, zwischen 630 und 670 mm, ist die Treppe bequem zu beschreiten und nicht zu steil. Eine zu geringe Stufenbreite oder eine zu hohe Stufenhöhe stellen potenzielle Unfallgefahren bei der Treppenbegehung dar.

Die optimale Stufenhöhe beträgt im Durchschnitt 180 mm und die Stufentiefe liegt zwischen 230 und 370 mm mit einer Normgröße von 280 mm. Da jeder Bau anders ist, liegen die Maße in einem Wertebereich vor. Je nach Varianz der Stufenbreite ergibt sich auch eine andere Stufenhöhe. Beide Komponenten müssen beim Einsetzen in die Treppenformel jedoch ungefähr 630 mm als Endergebnis erreichen. Um die exakte Stufenhöhe zu berechnen, muss die Anzahl der einzelnen Stufen ermittelt werden. Dafür teilt man den Höhenunterschied, den die Treppe später einmal ausgleichen soll, durch die optimale Stufenhöhe von 180 mm. Die Treppenformel unterliegt Normen und Kennwerten, die bei der Planung einer Treppe beachtet werden müssen, um potenzielle Unfallgefahren zu vermeiden.

Wie viel Abstand zwischen Treppe und Wand?

Der Seitenabstand zwischen Treppe und Wand ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Installation von Treppen. Laut der DIN 18065 wird der Seitenabstand als lichtes Fertigmaß zwischen Treppenlauf, Treppenpodest oder Treppenhandlauf und angrenzenden Bauteilen wie Wänden, Treppengeländern oder Spindeln gemessen. Der Seitenabstand von Treppenteilen wird sowohl wegen der Handläufe als auch wegen der Zwischenräume von Stufen zu Wänden behandelt. In Deutschland beträgt der Mindestabstand von Handläufen zur Wand oder seitlichen Umwehrung 5 cm, der Seitenabstand von Stufen entlang seitlicher Geländer muss mindestens 2 cm und darf höchstens 6 cm betragen, und entlang von Wänden höchstens 6 cm betragen. Ein zu geringer Seitenabstand kann zu einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit und zu Verletzungsgefahren führen. Daher ist es wichtig, die geltenden Normen und Vorschriften bei der Planung und Installation von Treppen zu berücksichtigen.

Wie hoch muss die Treppenbrüstung sein?

Die Frage nach der Höhe von Treppenbrüstungen ist gesetzlich geregelt. Das Bauordnungsrecht schreibt eine Mindesthöhe von 90 cm für Geländer vor, wenn die Absturzhöhe bis zu 12 Meter beträgt. Bei einer höheren Absturzhöhe müssen Geländer eine Höhe von 110 cm aufweisen. Für Treppengeländer in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen gelten ebenfalls 90 cm bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern und 110 cm bei einer größeren möglichen Absturzhöhe.

Für die Sicherheit bei Treppen sind Geländer, Brüstungen und Handläufe von entscheidender Bedeutung. Die Brüstungshöhe an Treppenläufen wird senkrecht auf der Stufenvorderkante gemessen und beträgt in Wohnräumen mindestens 90 cm und in Arbeitsräumen mindestens 100 cm. Der Handlauf muss in einer Höhe von 80 bis 120 cm montiert werden und eine Griffbreite von 45 bis 60 mm aufweisen.

Jetzt Treppe kaufen

Ist ein Geländer an der Treppe Pflicht?

In Deutschland schreibt das Bauordnungsrecht vor, dass Treppenläufe und Treppenpodeste mit Geländern gegen Absturz zu sichern sind, wenn sie an mehr als 100 cm tiefer liegende Flächen angrenzen. Die Mindesthöhe für Treppengeländer beträgt in der Regel 90 cm, kann jedoch auf 110 cm erhöht werden, wenn die mögliche Absturztiefe 12 Meter überschreitet. Das Geländer muss so gestaltet sein, dass es nicht überklettert, durchklettert oder durchgesteckt werden kann. In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen und die Geländer müssen so gestaltet sein, dass ein Überklettern des Treppengeländers erschwert wird. In Bezug auf Öffnungen in Geländern gibt es in dieser Norm (DIN 18065) keine Anforderungen. Die Anforderungen an Geländer neben Treppenläufen oder Treppenpodesten beinhalten, dass das Maß zwischen Geländer und Stufe/Podest nicht größer als 6 cm sein darf. Das Geländer muss außerdem so gestaltet sein, dass es in keiner Lage hindurchgeschoben werden kann, wenn zwischen ihm und den Stufen ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cm liegt.

Was versteht man unter einem Treppenlauf?

Ein Treppenlauf ist gemäß der DIN 18065 Gebäudetreppen eine ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen oder Steigungen. Wenn weniger als drei Stufen vorhanden sind, spricht man üblicherweise von einer Stufenfolge. Ein Treppenlauf beginnt mit der Antrittstufe und endet mit der Austrittstufe. Mehrere gegenläufige Treppenläufe, die gleiche Ebenen oder Podeste miteinander verbinden, werden als mehrläufige Treppen bezeichnet und erfordern Podeste nach jeweils 18 Stufen.

Die DIN 18065 legt für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen eine nutzbare Mindestlaufbreite von 80 cm und für sonstige Gebäude von 100 cm fest. Außerdem gibt sie bestimmte Neigungen vor, die eingehalten werden müssen.

Tragkonstruktion und Stufen bilden die Bestandteile eines Treppenlaufs. Tragende Bauteile können Wangen, Holme, Spindeln oder die an die Treppe angrenzenden Wände sein. Die Stufen können aus verschiedenen Materialien bestehen, wie zum Beispiel Holz, Natur-, Kunst- oder Betonwerkstein, Betonfertigteilen, Ziegeln, Glas oder Lochblech.

Finde deine perfekte Treppe