Geländer: Höhe, gesetzliche Vorgaben und korrekte Messung
Die Sicherheit in Gebäuden ist ein wichtiges Thema und umfasst zahlreiche Aspekte, darunter die Höhe von Geländern und Brüstungen. Die Vorschriften zur Höhe von Geländern und Brüstungen variieren je nach Bundesland und Art des Gebäudes und müssen sorgfältig berücksichtigt werden, um die Sicherheit aller Benutzer zu gewährleisten. In diesem Artikel werden wir uns mit den gesetzlichen Vorgaben zur Geländerhöhe von Treppen, Balkonen und Brüstungen beschäftigen und wichtige Informationen zur richtigen Messung und Umsetzung der Vorschriften geben.
Wie hoch muss ein Geländer sein?
Laut Bauordnungsrecht muss die Geländerhöhe bei einer möglichen Absturzhöhe von bis zu 12 Metern 90 cm betragen, darüber sind es 110 cm. Für Geländer als Mindesthöhe zur Sicherung gegen das Überklettern durch Kleinkinder gibt DIN 18065 eine Höhe von 70 cm vor, die Geländerstäbe sollten bei horizontalen Stäben einen Vertikalabstand von maximal 20 bis 25 mm haben. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen gelten ebenfalls 90 cm bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern und 110 cm bei einer größeren möglichen Absturzhöhe.
Bei Balkongeländern gibt es ebenfalls gesetzliche Vorschriften zur Höhe und dem Abstand der Geländerstäbe. Der Abstand darf unter keinen Umständen groß genug sein, damit ein Kinderkopf hindurchpasst, und ist auf maximal 12 Zentimeter begrenzt. Auch hier ist es wichtig, auf horizontale Geländerelemente zu verzichten, die von Kindern als Leiter genutzt werden könnten. Die Höhe der Balkongeländer variiert je nach Bundesland und ist in den meisten Fällen mindestens 110 cm.
Es ist daher ratsam, sich ausführlich über die Regelungen durch DIN 18065 und die Bauordnungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Geländer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und somit die Sicherheit aller Benutzer gewährleisten.
Was ist ein Brüstungsgeländer?
Ein Brüstungsgeländer dient als Absturzsicherung und verhindert das Herunterstürzen von der Brüstung. Es ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Gebäudes und muss baurechtlich vorgeschrieben sein. Es bietet nicht nur Sicherheit, sondern auch ein gestalterisches Element. Das Brüstungsgeländer ist eine unverzichtbare Ergänzung für den sicheren Übergang des Geländers in ein Geschoss. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Brüstungsgeländer zu gestalten, ob aus Holz, Edelstahl oder einer Kombination aus beidem. Es ist wichtig, dass das Brüstungsgeländer stilistisch zur Treppe und zum Treppengeländer passt.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), eine DIN-Norm und Landesbauordnungen geben genaue Vorgaben zur Ausführung von Geländern. Brüstungen und Geländer sind grundsätzlich erforderlich, wo begehbare Flächen an mindestens 50 cm tiefer liegende Flächen angrenzen. Damit wird ein sicheres Begehen gewährleistet und Abstürze werden verhindert.
Geländer
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Wie hoch muss ein Brüstungsgeländer sein?
Die Höhe eines Brüstungsgeländers hängt von der Absturzhöhe und der Art des Gebäudes ab. Ein Brüstungsgeländer soll verhindern, dass Personen abstürzen oder durchrutschen können. Die Höhe einer Absturzsicherung für Balkone, Fenster und Treppen wird durch diverse Verordnungen und Normen festgeschrieben, um ein durchgängig gleiches Sicherheitsniveau in allen Gebäuden zu erreichen. Bei Fenstern und Dachfenstern ist die Höhe des Brüstungsgeländers abhängig von der Absturzhöhe und der Dachschräge. Für Dachfenster, die als Fluchtweg dienen, liegt die maximale Brüstungshöhe in den meisten Bundesländern im Bereich zwischen 110 und 120 Zentimetern. Bei Balkonen ist eine Absturzsicherung ab einer Höhe von 50 Zentimetern Pflicht. Bis zu einer Höhe von 12 Metern wird bundesweit eine Geländerhöhe von 90 Zentimetern vorgeschrieben. Liegt der Balkon höher, muss das Geländer 110 Zentimeter hoch sein (Ausnahme Baden-Württemberg). In Baden-Württemberg ist eine Brüstungshöhe von 80 Zentimetern erlaubt, wenn die Brüstung selbst mindestens 20 Zentimeter stark ist. Bei der Planung der Brüstungshöhe müssen verschiedene Punkte wie der Abstand zur Dachtraufe und der Winkel der Dachschräge berücksichtigt werden. Im Brandfall muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr zwischen der Dachtraufe, dem Anlegepunkt der Feuerwehrleiter, und dem Dachfenster keinen zu großen Abstand überwinden muss.
Wie wird die Geländerhöhe gemessen?
Die Geländerhöhe von Treppen und Balkonen ist gesetzlich vorgeschrieben und variiert je nach Absturzhöhe und Gebäudeart. Das Bauordnungsrecht gibt für eine mögliche Absturzhöhe von bis zu 12 Meter eine Geländerhöhe von 90 cm vor, darüber 110 cm. Die DIN 18065 gibt für Geländer als Mindesthöhe für die Sicherung gegen das Überklettern durch Kleinkinder 70 cm vor, wobei die Geländerstäbe bei horizontalen Stäben einen Vertikalabstand von maximal 20 bis 25 mm haben sollten, um das Überklettern von Kleinkindern zu verhindern. Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen müssen ebenfalls eine Mindesthöhe von 90 cm bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Meter und 110 cm bei größerer möglicher Absturzhöhe einhalten.
Für Balkongeländer gelten ähnliche Vorschriften wie für Treppengeländer. Die Höhe wird grundsätzlich ab der Bodenplatte gemessen, und die meisten Landesbauordnungen schreiben eine Mindesthöhe von 110 cm vor. Zwischen den Geländerstäben darf kein Kinderkopf hindurchpassen, weshalb ein Abstand von maximal 12 Zentimetern vorgegeben wird. Auch der Freiraum unter dem Geländer darf nicht groß genug sein, um einen Kinderkopf hindurchpassen zu lassen. In einigen Landesbauordnungen ist es außerdem verboten, horizontale Geländerelemente zu verwenden, die von Kindern als Leiter genutzt werden könnten.
Um die Geländerhöhe korrekt zu messen, muss die Absturzhöhe des Geländers ermittelt werden, und dann kann die entsprechende Mindesthöhe gemäß den geltenden Vorschriften bestimmt werden. Bei der Installation von Geländern sollten diese Vorschriften immer beachtet werden, um die Sicherheit von Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Wie hoch muss ein Treppengeländer sein?
Treppengeländer dienen als Absturzsicherung und sind in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Die DIN 18065 definiert Mindestmaße und optische Richtlinien, die beim Bau von Treppengeländern zu beachten sind. Treppengeländer sind Pflicht, wenn die Absturzhöhe mindestens 15 cm beträgt und die Treppe über mehr als drei Stufen verfügt. Die Höhe des Treppengeländers muss mindestens 90 cm betragen, bei einer Treppenhöhe von über 12 m muss es 110 cm hoch sein. Der Handlauf muss zwischen 25 und 65 mm breit sein und zwischen Wand und Handlauf mindestens 5 cm Platz bieten. Die Öffnungen in der Geländerfüllung dürfen maximal 12 cm betragen, und das Material von Geländer und Handlauf muss bruchsicher sein. Der Handlauf muss stabil und griffsicher sein, ohne Unterbrechungen und sichtbar von der Wand abheben.
Es gibt fünf verschiedene Arten von Treppengeländern, darunter Stabgeländer, Gurtgeländer, vollflächige Geländer, Handlauf an der Wand und Spezialgeländer. Die Materialien, aus denen Treppengeländer bestehen, sind Holz, Metall und Kombinationen davon. Die Wahl des Materials hängt von den individuellen Bedürfnissen ab, aber es sollte bruchsicher sein. Die Kosten für Treppengeländer hängen von der Art des Geländers, der Größe der Treppe und dem Material ab. Es ist ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden und das Treppengeländer den Bedürfnissen und dem Stil des Hauses entspricht.
Wann ist ein Geländer Pflicht?
Die Pflicht zur Installation eines Geländers hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Treppe und der zugehörigen Gesetzgebung. Geländer bieten Sicherheit für Personen, die Treppen benutzen, und diese Schutzwirkung ist besonders in öffentlichen Räumen gefragt. Im privaten Wohnbau stellt sich jedoch oft die Frage, ob ein Treppengeländer Pflicht ist und unter welchen Umständen es zur Pflicht wird. Es gibt verschiedene Arten von Treppen, wie beispielsweise Treppen im Außenbereich, innen liegende Treppen, die öffentlich zugänglich sind, oder Treppen innerhalb einer Wohnung. Diese Unterscheidungen sind wichtig, weil unter Hinzuziehen dieser Daten auch über die Pflicht zu einem Treppengeländer entschieden wird.
Die Vorgaben zur Geländerpflicht variieren von Bundesland zu Bundesland, da jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung hat, die übernommen wurde oder nicht. Darüber hinaus können andere Vorschriften und Regelwerke anwendbar sein, je nach den Umständen, z.B. wenn ein Zugang zu einem Bereich öffentlich wird. Die DIN 18065 gibt Vorgaben auf Bundesebene, die jedoch nicht in allen Bundesländern übereinstimmend übernommen wurden. Es ist also notwendig, die relevanten Vorschriften des Bundes, des Landes und der Kommune zu berücksichtigen, um eine genaue Antwort auf die Frage zu erhalten, ob ein Geländer Pflicht ist oder nicht.