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Absturzsicherung Geländer: Vorschriften, Absturzhöhe & Geländer Pflicht

Arbeitsunfälle aufgrund von Stürzen von erhöhten Ebenen sind eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und Gesundheit jedes Einzelnen. Ob du als Unternehmer für die Sicherheit deiner Mitarbeiter verantwortlich bist oder als Hausbesitzer deine Familie und Gäste schützen möchtest, eine wirksame Absturzsicherung ist unerlässlich. Ein Geländer ist dabei eine der bekanntesten und effektivsten Absturzsicherungsmaßnahmen. Aber wann ist ein Geländer tatsächlich Pflicht und welche Vorschriften gilt es zu beachten? In diesem Text erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema Absturzsicherung Geländer. Von den gesetzlichen Bestimmungen bis hin zu praktischen Tipps, um deine Arbeitsumgebung oder dein Zuhause sicherer zu gestalten. Lese weiter und erfahre, wie du durch die Installation eines Geländers deine Sicherheit verbessern kannst.

Wann brauche ich eine Absturzsicherung?

Wenn du auf einer bestimmten Höhe arbeitest, wie zum Beispiel auf einem Dach oder einer Wartungsbühne, ist eine Absturzsicherung unerlässlich. Das Ziel der Absturzsicherung ist es, Stürze zu verhindern, da diese zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zum Tod führen können. Gemäß der Gefährdungskategorie III, die irreversible Schäden oder den Tod beinhaltet, ist eine Absturzsicherung dringend erforderlich.

Eine wirksame Absturzsicherung muss eine technische Schutzmaßnahme sein, die auch ohne das bewusste Mitwirken der Beschäftigten oder sonstiger gefährdeter Personen einen Absturz verhindert. Es gibt verschiedene Arten von Absturzsicherungen, wie Geländer, feste Abschrankungen oder Absperrungen, Brüstungen, Abdeckungen und ähnliche Einrichtungen.

Die TRBS 2121 und die ASR A2.1 geben verschiedene Kriterien vor, anhand derer die Absturzgefährdung bewertet werden kann. Hierzu gehören der Höhenunterschied zwischen Absturzkante und tiefer liegender Fläche oder Gegenstand, der Abstand zur Absturzkante, die Beschaffenheit des Standplatzes, der Standfläche, der tiefer liegenden Fläche oder des Gegenstandes, die Art und Dauer der Tätigkeit sowie die Arbeitsumgebungsbedingungen.

Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 m vor. Daher ist es wichtig, dass eine Absturzsicherung immer dann installiert wird, wenn Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1 m ausgeführt werden müssen. Das gilt nicht nur für Bauarbeiter oder Dachdecker, sondern auch für alle anderen Berufe, bei denen Arbeiten in einer Höhe erforderlich sind, wie zum Beispiel Fensterputzer oder Elektriker.

Eine Absturzsicherung kann auch in Form von persönlicher Schutzausrüstung wie einem Gurtzeug und einem Sicherheitsseil bestehen. Diese Art der Absturzsicherung wird als Einzelsicherung bezeichnet und ist dann erforderlich, wenn andere Absturzsicherungsmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.

Wenn du eine Absturzsicherung installieren lassen möchtest, solltest du sicherstellen, dass sie den geltenden Normen und Vorschriften entspricht. Zudem solltest du die Mitarbeiter schulen, wie sie die Absturzsicherung korrekt nutzen und warten können.

Wann ist ein Geländer Pflicht?

Die Frage, wann ein Geländer Pflicht ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die gesetzlichen Vorschriften für Treppengeländer variieren je nach Absturzhöhe, Gebäudeart und Landesbauordnung. Laut Bauordnungsrecht muss bei einer möglichen Absturzhöhe von bis zu 12 Metern eine Geländerhöhe von 90 cm vorgesehen werden, darüber 110 cm. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen gelten ebenfalls 90 cm bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern und 110 cm bei einer größeren möglichen Absturzhöhe. Die DIN 18065 definiert zudem Mindestmaße und optische Richtlinien, nach denen ein Treppengeländer eine sichere Absicherung gewährleisten muss. Grundsätzlich ist ein Treppengeländer überall dort Pflicht, wo die Absturzhöhe mindestens 15 Zentimeter beträgt und die Treppe über mehr als drei Stufen verfügt.

Für private Bauten gibt es jedoch keine allgemein gültigen Regeln, da sich die Detailregelungen der Länder unterscheiden. Vor einem Neu- oder Umbau muss daher immer eine Prüfung der ortsspezifischen Regeln erfolgen. Insbesondere bei Gebäudegrößen von maximal zwei Wohneinheiten, wie einem Zweifamilienhaus, besteht oft noch keine Vorgabe zur Absicherung durch ein Treppengeländer. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen andere Vorschriften und Regelwerke anzuwenden sein, die eine Geländerpflicht regeln. Bei Zweifel darüber, ob ein Geländer erforderlich ist, können Bauämter Auskunft geben.

Die Geländerpflicht wird in jedem Bundesland anders geregelt. Die Vorgaben auf Bundesebene in der DIN 18065 wurden zwar weitgehend, aber je nach Bundesland nicht völlig übereinstimmend übernommen. Es gilt der Grundsatz, dass Landesbaurecht die Vorgaben der Kommunen und Bundesgesetze die Landesgesetze brechen. Insofern ist es wichtig, sich über die landesspezifischen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls weitere Regelwerke wie die gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften oder Kammern zu berücksichtigen.

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Was gilt als Absturzhöhe?

Die Absturzhöhe bezieht sich auf die Höhe, von der aus ein Sturz zu einem schweren oder tödlichen Unfall führen kann. Bei Treppen ohne Geländer oder Balkonen ohne ausreichende Absturzsicherung ist die Absturzhöhe besonders relevant. Eine angemessene Geländerhöhe ist daher von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Kindern und Erwachsenen. Gemäß dem Bauordnungsrecht müssen Geländer eine Mindesthöhe von 90 cm bei einer möglichen Absturzhöhe von bis zu 12 Metern haben, und bei größeren Höhen gilt eine Mindesthöhe von 110 cm. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen gelten dieselben Anforderungen.

Auch bei Balkongeländern sind entsprechende Vorschriften vorhanden. Hier müssen die Abstände zwischen den Geländerstäben so gewählt werden, dass kein Kinderkopf hindurchpasst. Die maximale Höhe des Freiraums unter dem Geländer beträgt ebenfalls 12 Zentimeter. Horizontale Geländerelemente, die von Kindern als Leiter genutzt werden könnten, sind in vielen Bundesländern verboten.

Das Verzichten auf ein Geländer oder eine ausreichende Absturzsicherung kann schwerwiegende Folgen haben. Jährlich verunglücken rund 1000 Menschen in Deutschland tödlich bei einem Treppensturz. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Sicherheit von Kindern und Erwachsenen zu gewährleisten.

Wie hoch muss ein Geländer zur Absturzsicherung sein?

Treppengeländer sind eine wichtige Absturzsicherung und tragen insbesondere zum Schutz von Kindern und älteren Menschen bei. Es ist von großer Bedeutung, auf ein Geländer nicht zu verzichten, da jedes Jahr viele Menschen in Deutschland tödlich verunglücken oder schwere Verletzungen durch Treppenunfälle erleiden. Die gesetzlichen Vorschriften für Treppengeländer sollten daher sorgfältig beachtet werden. Das Bauordnungsrecht schreibt beispielsweise eine Geländerhöhe von 90 cm bei einer möglichen Absturzhöhe von bis zu 12 Metern vor und erhöht diese auf 110 cm darüber hinaus. Auch Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen müssen die vorgeschriebene Höhe einhalten.

Die DIN 18065 legt zudem eine Mindesthöhe von 70 cm für Geländer als Sicherung gegen das Überklettern durch Kleinkinder fest. Zusätzlich müssen Geländerstäbe, wenn sie horizontal angebracht sind, einen maximalen Vertikalabstand von 20 bis 25 mm aufweisen, um das Überklettern von Kleinkindern zu verhindern. Auch für Balkongeländer gibt es ähnliche Vorschriften, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. In den meisten Landesbauordnungen ist eine Mindesthöhe von 110 cm vorgeschrieben, während zwischen den Geländeröffnungen ein Abstand von maximal 12 cm zulässig ist, um das Durchpassen eines Kinderkopfes zu verhindern. Es ist ebenso wichtig, dass kein Kinderkopf unter dem Geländer hindurchpasst, wofür eine maximale Höhe des Freiraums von ebenfalls 12 cm vorgesehen ist.

In vielen Landesbauordnungen ist es außerdem vorgeschrieben, auf horizontale Geländerelemente zu verzichten, die von Kindern als Leiter genutzt werden könnten. Durch eine sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Vorschriften können Treppen und Balkone sicherer gemacht werden und schwere Unfälle vermieden werden.

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Was gehört zur Absturzsicherung?

Arbeitsplätze in großer Höhe, wie Flachdächer oder Hochhäuser, stellen ein erhöhtes Risiko für Abstürze dar. Um Unfälle zu vermeiden, müssen entsprechende Maßnahmen zur Absturzsicherung ergriffen werden. Die Absturzsicherung umfasst eine Reihe von Vorkehrungen, die darauf abzielen, Abstürze von Personen oder Materialien zu verhindern oder abzufangen.

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist eine wichtige Komponente der Absturzsicherung. Die PSAgA besteht aus verschiedenen Teilen, wie Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Falldämpfern und Verbindungselementen, die alle den geltenden Normen entsprechen müssen.

Auffanggurte sind ein zentraler Bestandteil der PSAgA und verfügen über eine hintere Auffangöse und zwei seitliche Halteösen sowie eine Rückstütze, eine Steigschutzöse und Befestigungsmöglichkeiten für Werkzeuge. Verbindungsmittel verbinden den Auffanggurt mit einem Anschlagpunkt oder einer beweglichen Führung und dürfen einschließlich Falldämpfer nicht länger als 2 m sein. Falldämpfer sind Teil eines Auffangsystems und verringern die Kräfte, die bei einem Absturz auf den Körper einwirken. Verbindungselemente wie Karabinerhaken müssen mit mindestens einer zweifach und automatisch wirkenden Verschlusssicherung versehen sein.

Es gibt auch primäre und sekundäre Absturzsicherungen. Primäre Absturzsicherungen, wie Schutzgeländer oder Absperrpfosten, sollen verhindern, dass Personen in die Nähe der Absturzkante gelangen oder dass es überhaupt zu einem Absturz kommt. Sekundäre Absturzsicherungen, wie Anschlageinrichtungen und Seilsicherungssysteme, dienen dazu, Personen oder Material im Sturzfall aufzufangen.

Arbeitsplätze, die höher gelegen sind, erfordern in der Regel Absturzsicherungen. Beispiele hierfür sind Arbeitsplätze auf Flachdächern, wo Arbeiter zur Montage oder Wartungsarbeiten arbeiten. Um ein sicheres Arbeiten trotz Absturzgefahr zu gewährleisten, müssen die geeigneten Maßnahmen individuell für jeden Arbeitsplatz und jeden Tätigkeitsbereich aus der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt werden.

Ein wichtiger Schritt in der Planung von Absturzsicherungen ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese Bewertung ermöglicht es, die potenziellen Risiken und Gefahren zu identifizieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung sollte von einem Fachmann durchgeführt werden, der über das notwendige Fachwissen und Erfahrung verfügt.

Wann kann auf eine Absturzsicherung verzichtet werden?

Grundsätzlich darf auf eine Absturzsicherung verzichtet werden, wenn die Arbeitsplätze und Verkehrswege mehr als zwei Meter von der Absturzkante entfernt liegen und der Gefahrenbereich deutlich und dauerhaft abgesperrt ist. Dabei muss der Gefahrenbereich ab zwei Metern zur Absturzkante als solcher gekennzeichnet und für unbefugte Personen unzugänglich gemacht werden. Arbeiten dürfen nur durch geschulte Mitarbeiter in gesichertem Zustand ausgeführt werden. Dieser Bereich kann über ein ortsfestes oder mobiles Geländer gesichert werden oder der Mitarbeiter verfügt über eine Schutzausrüstung und ist über ein Seil an einer Anschlageinrichtung gegen Absturz gesichert.

Bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern gibt es eine Norm, die als Grundlage für die Planung und Realisierung von Absturzsicherungen dient: die DIN 4426. Ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter ist eine Absturzsicherung auf dem Flachdach Vorschrift. Auch hier sollte, wann immer möglich, ein Geländer als Kollektivschutz der persönlichen Schutzausrüstung als Absturzsicherung vorgezogen werden. Es gibt auch Fälle, in denen Seitenschutz oder Randsicherungen zum Einsatz kommen. Arbeitsplätze und Verkehrswege, die auf Flächen mit einer Neigung von höchstens 22,5 Grad liegen, müssen durch Seitenschutz gegen ein Abstürzen von Personen gesichert sein.

Ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter müssen freiliegende Treppenläufe und -absätze sowie Wandöffnungen gesichert werden. Bei einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern müssen alle übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswegen abgesichert werden. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50 Quadratmetern Grundfläche, kann auf Absturzsicherung und Auffangeinrichtungen verzichtet werden. Die Arbeiten müssen jedoch von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, die besonders unterwiesen sind.

Hinweis: Die Sicherheit am Arbeitsplatz muss stets gewährleistet sein. Eine Absturzsicherung sollte immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Gefahr eines Absturzes besteht. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Absturzsicherung sollten immer Experten oder zuständige Behörden hinzugezogen werden.

Wer ist verantwortlich für die Absturzsicherung?

Die Frage nach der Verantwortlichkeit für die Absturzsicherung betrifft alle Beteiligten am Bau - von den Unternehmern über die Beschäftigten und Bauherren bis hin zu den Planern. Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Vermeidung von Abstürzen. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren und umzusetzen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Festlegung von Schutzmaßnahmen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Aufsichtführende Personen sind zuverlässige und fachkundige Personen, die für die Überwachung der Arbeitssicherheit und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren verantwortlich sind.

Auch die Beschäftigten haben eine Mitwirkungspflicht und müssen sich selbst und ihre Kollegen schützen, Anweisungen befolgen und bei Gefährdungen schnell handeln. Bauherren und Planer sind schon bei der Planung von Baustellen und Bauarbeiten verpflichtet, die Absturzsicherung zu berücksichtigen und einzuplanen. Das Bauordnungsrecht gibt hierbei grundlegende Vorgaben zur Absturzsicherung auf Dächern. Letztendlich tragen alle Beteiligten Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Vermeidung von Abstürzen. Die Einhaltung von Pflichten ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen.

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Was muss ein Geländer aushalten?

Ein Geländer ist ein unverzichtbares Element auf jeder Treppe oder Balkon, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Doch was muss ein Geländer aushalten? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend für die Sicherheit der Nutzer.

Der Statiker ist für die Bemessung des Geländers verantwortlich und berücksichtigt dabei die Horizontallasten, die durch Windkraft und das Anlehnen von Personen entstehen. Dabei müssen verschiedene Nutzungskategorien berücksichtigt werden. Für Wohnungen und Büros gilt eine Belastung von 0,5 kN/m, während in Versammlungs- und Verkaufsräumen sowie in Fabriken und Werkstätten 1,0 kN/m und für Gebäude mit großen Menschenansammlungen wie Konzertsäle oder Tribünen 2,0 kN/m gelten.

Neben dem Eigengewicht des Geländers müssen auch die Größen der Verbindungsmittel, die Materialstärken und Profilquerschnitte sowie die Pfostenabstände berechnet werden. Für Geländer aus dem Katalog gibt es in der Regel eine Typenstatik, aber bei individuell gefertigten Geländern muss der Statiker die erforderlichen Angaben berechnen.

Um erhöhten Belastungen durch Fahrzeuganprall standzuhalten, können neben Stahlrohren oder -profilen auch vorgespannte Stahlseile eingesetzt werden, die auch verdeckt im Handlauf verlaufen können.

Eine sorgfältige Planung und Umsetzung der Bemessung des Geländers ist unerlässlich, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

Welche Maßnahmen sollten zur Absturzsicherung eingesetzt werden?

Die Sicherung gegen Abstürze am Arbeitsplatz ist eine wichtige Maßnahme, um die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten zu schützen. Hierbei müssen im Vorfeld der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung und eine Bewertung der Absturzgefahren vorgenommen werden. Hierbei sind Kriterien wie die Absturzhöhe, die Art und Dauer der Tätigkeit, die körperliche Belastung, der Abstand zur Absturzkante, die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Standplatzes oder der Standfläche, die Beschaffenheit der tiefer gelegenen Flächen sowie die Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und mögliche gefährdende äußere Einflüsse zu berücksichtigen.

Während der Arbeitsausführung müssen Schutzmaßnahmen entsprechend der zuvor vorgenommenen Bewertung getroffen werden. Ab einer Höhe von 1,0 m sind Maßnahmen erforderlich an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen sowie an allen Verkehrswegen. Ab einer Höhe von 2,0 m sind Maßnahmen nach einer festgelegten Maßnahmenhierarchie erforderlich.

Geländer müssen je nach Absturzhöhe eine Mindesthöhe von 1,0 m bis 1,1 m aufweisen, wobei bei Verwendung von Systembauteilen eine Höhe von 0,95 m zulässig ist. Ausnahmen sind auf Dächern und Geschossdecken mit 22,5° Neigung und maximal 50,0 m² Grundfläche gegeben, wo Arbeiten bis zu einer Höhe von 3,0 m ohne Absturzsicherung zulässig sind, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Wandöffnungen und Bodenöffnungen sind fest angebrachte oder bewegliche Umwehrungen aus tragfähigen Materialien erforderlich, um ein Ausheben zu vermeiden. Der Abstand zur Absturzkante muss dabei mindestens 2 m betragen. Verkehrwege müssen optisch deutlich abgegrenzt sein.

Auf Dächern sind je nach Gefährdung Maßnahmen nach der vorgegebenen Maßnahmenhierarchie zu treffen, um Abstürze zu verhindern. Für nicht durchtrittsichere Dächer und Bauteile sind Zugänge unter Verschluss sowie tragfähige Laufstege mit beidseitiger Umwehrung für Personen und Arbeitsmittel mit einer Breite von mehr als 0,5 m erforderlich. Zudem müssen Lichtkuppeln und Lichtbänder mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen und Unterspannungen ausgestattet werden, außer wenn der Aufsatzkranz mehr als 0,5 m über die Dachfläche hinausragt. Durch diese Maßnahmen kann das Risiko von Abstürzen am Arbeitsplatz minimiert werden.

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