Balkonbrüstung: Vorschriften, Höhe und Absturzhöhe
Balkonbrüstungen sind ein wichtiger Bestandteil jedes Balkons, da sie für die Sicherheit der Nutzer sorgen und gefährliche Stürze verhindern. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind zwar begrenzt, da die Sicherheit immer im Vordergrund stehen muss, aber dennoch kann eine Balkonbrüstung dekorativ sein. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften zur Höhe von Balkonbrüstungen, die Definition von Absturzhöhe und welche Abstände zwischen den einzelnen Streben einzuhalten sind. Außerdem klären wir die Frage, ob ein Balkon ohne Geländer erlaubt ist.
Was versteht man unter einer Balkonbrüstung?
Eine Balkonbrüstung ist ein wichtiger Bestandteil jedes Balkons, der für die Sicherheit der Nutzer sorgt. Sie dient als Absturzsicherung und verhindert somit gefährliche Stürze. Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Balkonbrüstung um eine massive, geschlossene Wandscheibe, die entlang der Kante des Balkons verläuft. Diese Brüstung kann aus verschiedenen Materialien hergestellt werden, einschließlich Beton, Stein, Holz oder Metall. Eine Balkonbrüstung kann auch dekorativ gestaltet werden, indem sie beispielsweise Schnitzereien oder andere Details enthält. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei jedoch begrenzt, da die Sicherheit der Nutzer immer im Vordergrund stehen muss.
Wie hoch muss die Brüstung vom Balkon sein?
Die Höhe der Brüstung eines Balkons ist gesetzlich festgelegt und je nach Bundesland unterschiedlich. Eine Absturzsicherung ist ab einer Höhe von 50 Zentimetern in Bayern Pflicht, in anderen Bundesländern gilt eine Höhe von 1,0 Meter als Grenzwert. Bei einer Höhe von bis zu 12 Metern ist eine Geländerhöhe von 90 Zentimetern vorgeschrieben. Liegt der Balkon höher, muss das Geländer 110 Zentimeter hoch sein. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo eine Brüstungshöhe von 80 Zentimetern erlaubt ist, wenn die Brüstung selbst mindestens 20 Zentimeter stark ist. Hierbei handelt es sich allerdings nur um massive gemauerte Brüstungen, nicht aber um Geländer aus Glas, Stahl oder Holz. Bei Arbeitsstätten sind bereits Geländerhöhen von 100 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn die örtlichen Bauvorschriften es zulassen, können auch Glaselemente als Geländer verwendet werden. Bei der Errichtung eines Balkons sollten die örtlichen Bauvorschriften unbedingt beachtet werden, um eine korrekte und sichere Absturzsicherung zu gewährleisten.
Balkon
Keine Produkte gefunden
Was gilt als Absturzhöhe?
Die Absturzhöhe bezieht sich auf die Höhe, von der aus ein Fall möglich ist. Insbesondere bei Balkonen und anderen erhöhten Plattformen muss die Höhe der Brüstung so ausgelegt sein, dass ein Sturz verhindert wird. Die genauen Anforderungen an die Höhe der Balkonbrüstung sind in der Landesbauordnung jedes Bundeslandes festgelegt. Die Mindesthöhe beträgt niemals weniger als 80 Zentimeter, wobei bei höheren Absturzhöhen eine entsprechend höhere Geländerhöhe erforderlich ist. In der Regel beträgt die Höhe der Balkonbrüstung zwischen 90 und 100 Zentimeter, bei Absturzhöhen über 12 Metern kann sie auf 110 bis 120 Zentimeter erhöht werden.
Bei Arbeitsstätten fordern viele Berufsgenossenschaften eine Mindesthöhe von 100 Zentimetern, unabhängig von der Absturzhöhe. Die Messung der Balkonbrüstung erfolgt ab der Oberkante des Balkonbodens, während die Absturzhöhe ab dem obersten Punkt des Balkongeländers bis zum Erdboden gemessen wird. Es gibt jedoch einige Tücken bei der Einhaltung der Vorgaben, z.B. wenn ein neuer Bodenbelag verlegt wird und dadurch die erforderliche Geländerhöhe unterschritten wird. Wenn eine besonders hohe Balkonbrüstung errichtet wird, kann dies auch Nachteile haben, da die Absturzhöhe ab der Oberkante gemessen wird und somit ein höheres Geländer erforderlich sein kann als nötig. Im Fall von Altbauten können Unterschreitungen der Mindesthöhe erlaubt sein, wenn der Sicherheitsaspekt gewahrt bleibt.
Ist ein Balkon ohne Geländer erlaubt?
Ein Balkon ohne Geländer kann in Deutschland nicht einfach so gebaut werden. Es gibt Vorschriften und Regeln, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Die meisten Landesbauordnungen schreiben jedoch eine Mindesthöhe von 110 Zentimetern für Balkongeländer vor, gemessen ab der Bodenplatte. In einigen Bundesländern gelten jedoch Ausnahmen für Altbauten, aber auch hier müssen Kinder unbeaufsichtigt auf dem Balkon spielen können. Auch die Abstände zwischen den einzelnen Streben sind geregelt und variieren je nach Bundesland. Zwischen den Streben darf in der Regel höchstens ein Abstand von 12 Zentimetern liegen, um zu verhindern, dass Kinder mit dem Kopf zwischen den Streben stecken bleiben oder durch die Streben fallen. Darüber hinaus sind horizontale Geländerelemente verboten, um den Leitereffekt zu vermeiden. Diese Vorschriften gelten auch dann, wenn keine Kinder im Haus oder der Wohnung leben. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf und dem Einbau eines Balkongeländers über die Vorschriften der Landesbauordnung zu informieren, um sicherzustellen, dass der Balkon den geltenden Regeln entspricht. Wenn Sie das Balkongeländer selbst anbringen, sollten Sie es von einem Experten abnehmen lassen und nur die richtigen Dübel verwenden, um die Sicherheit des Balkons zu gewährleisten.
Wie nennt man einen Balkon ohne Dach?
Ein Balkon ohne Dach wird einfach als "Balkon" bezeichnet, da es keine spezifische Bezeichnung dafür gibt. Ein Balkon ist ein frei stehendes, offenes Gelände, das sich an der Außenseite eines Gebäudes befindet und von einer Mauer oder einem Geländer umgeben ist. Im Gegensatz zur Loggia ist der Balkon nicht in das Gebäude eingeschnitten und befindet sich auch nicht auf dem Dach des Hauses. Balkone können nachträglich an ein Gebäude angebracht werden und sind somit keine feste Struktur des Gebäudes selbst. Ein Balkon kann im Sommer als Freisitz genutzt werden und bietet Platz zum Entspannen und Genießen der Sonne. Im Winter oder bei schlechtem Wetter ist der Balkon jedoch ungeschützt und somit weniger einladend als eine geschützte Loggia. Es gibt keine Unterschiede in der Bezeichnung eines Balkons ohne Dach im Vergleich zu einem Balkon mit Dach, da "Balkon" sich ausschließlich auf die freistehende Plattform bezieht. Ob ein Balkon überdacht ist oder nicht, hängt von der individuellen Gestaltung des Gebäudes oder der Wohnanlage ab.
Wie berechnet man die Brüstungshöhe?
Die Brüstungshöhe von Balkonen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst und in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Die Mindesthöhe beträgt dabei in den meisten Fällen 80 cm, bei einer Absturzhöhe unter zwölf Metern sind es 90 cm und bei einer Absturzhöhe über zwölf Metern mindestens 1,10 Meter. Die Höhe wird immer vom Balkonboden aus gemessen und kann je nach Bundesland und Material der Brüstung variieren. Es ist jedoch wichtig, dass bei der Entscheidung für die Höhe der Brüstungen auch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise das Vorhandensein von Kindern, alten Menschen oder Personen mit Gehschwierigkeiten im Haushalt. Denn eine Brüstung von 1,10 Meter kann bei einer Absturzhöhe von über zwölf Metern oft nicht genügen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine verglaste Front um den Balkon zu ziehen, um die Sicherheit zu erhöhen. Insgesamt ist es wichtig, sich vor dem Bau oder der Restaurierung eines Hauses mit dem Bauamt abzustimmen, um die jeweils gültigen Bestimmungen zu erfahren und einzuhalten.
Wie hoch darf der Sichtschutz auf dem Balkon sein?
Ein Sichtschutz auf dem Balkon kann dazu beitragen, mehr Privatsphäre zu schaffen und den Balkon vor extremer Sonneneinstrahlung zu schützen. Grundsätzlich haben Mieter das Recht, einen Sichtschutz zu installieren, jedoch gibt es Regeln, an die man sich halten sollte. Ein "unauffälliger" Sichtschutz wie beispielsweise durch Pflanzen auf dem Balkon oder ein Rankgitter ist in der Regel erlaubt. Auch Planen können am Geländer befestigt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel nicht höher als das Balkongeländer selbst zu sein und farblich nicht zu stark von der Hausfassade abzuheben. Es ist ratsam, sich vorab beim Vermieter zu erkundigen, ob die geplante Balkonverkleidung angemessen ist. Es ist jedoch Vorsicht geboten, wenn es darum geht, in die Bausubstanz einzugreifen. Veränderungen, die eine Beschädigung der Fassade erfordern, sind immer genehmigungspflichtig. Auch bei der Montage einer Markise sollte man vorsichtig sein und sich im Zweifelsfall beim Vermieter erkundigen. Eine Ausnahme bildet hier die extreme Sonnenstrahlung auf dem Balkon, bei der ein Mieter das Recht auf eine Markise hat. Es ist ratsam, sich vorab gut zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.