KFW und BAFA Förderung für Schlosserarbeiten und Hausbau
Jeder liebt es Geld zu sparen. Je teurer ein Projekt wird, desto größer wird die Bedeutung davon an allen Ecken und Kanten so viel einzusparen wie möglich. Um dir einen guten Überblick über dieses Thema geben zu können befasst sich der Beitrag damit, wie du als Privatkunde viel Geld einsparen kannst. Grundsätzlich gibt es hier zwei Maßnahmen, die von dir getroffen werden können. Erstens kannst du Förderprogramme beantragen und dich vom Staat bei den entstehenden Kosten etwas entlasten lassen und zweitens kannst du Steuern sparen, indem du Handwerkerkosten von der Steuer absetzt. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick darüber wie du bei Projekten, die du bei uns in Auftrag gibts, viel Geld sparen kannst.
Wer vergibt Fördermittel?
Fördermittel unabhängig davon ob als Förderkredit oder im Rahmen eines Förderprogramms werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgegeben. In den nächsten Kapiteln wird definiert, für welche Projekte bzw. Leistungen Kosten über Fördermittel eingespart werden können.
Warum sollte ich Fördermittel beantragen?
Projekte, die du bei uns als Metallbauer in Auftrag gibts, können ein Volumen von ein paar Tausend Euro bis hin zu hundert Tausenden Euros haben. Daher ist jeder Euro, den du dir über Fördermittel oder Steuerersparnisse sparst eine gute Investition für deinen Geldbeutel. Der Einbauch neuer Fenster, Türen sowie Treppen und Geländer muss irgendwie bezahlt werden. Neben einer klassischen Finanzierung kann man das notwendige Kapital durch staatlich Förderungen gut reduzieren. Wer die Bedingungen für die Absetzung der Handwerkerleistungen erfüllt und die zugleich mit Fördermittel kombiniert kann so zwischen 20 – 40 Prozent sparen. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten das zu realisieren. Folgend stellen wir dir drei Möglichkeiten vor. Erstems sind dies die Fördermittel, die du als Zuschuss oder als Darlehen bei der KFW beantragen kannst. Daneben gibt es Fördermittel, die aufgrund des Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung für die Förderung von energieeffizienten Gebäuden ausgegeben werden. Drittens kannst du bestimmte Handwerkerleistungen von deiner Steuer absetzen und so 20 % sparen.
Die folgenden unserer Leistungen können mit staatlichen Förderprogrammen billiger werden
Als Kunde kannst du bei uns die verschiedensten Projekte in Auftrag geben. Je nachdem um was es sich handelt, kann es sein, dass diese Aufträge für Fördermittel qualifiziert sind. Folgend zeigen wir dir für welche unserer Leistungen du Fördermittel beantragen kannst:
1. Einbau von energieeffizienten Fenstern
Die EU hat gewisse Ziele beim Klimaschutz. Im Zuge dieses Prozesses fördert die Bundesregierung das energieeffiziente Bauen und Sanieren im Gebäudebereich. Maßnahmen, die wir realisieren können, sind hauptsächlich an der Gebäudehülle angesiedelt. Hierzu zählt vor allem der Austausch von Fenstern und Außentüren und dem Einbau von sommerlichen Wärmeschutz.
Diese Förderungen lassen sich bei der BAFA beantragen: Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich
2. Altersgerechter und barrierefreier Umbau
Wer sein Haus bzw. seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, die durch den Staat unterstützt werden. So kann die Reduzierung von Barrieren oder die Ausstattung des Hauses mit Bedienelementen (Stütz- und Handgriffe) gefördert werden. Weiterhin sind auch seniorengerechte Autostellplätze samt Überdachung, generelle Überdachungen und dem Umbau sowie Anlegen bzw. der Überdachung von Stellplätzen für Fahrräder, Rollatoren sowie Rollstühlen und Elektromobilen. Wichtig ist, dass der Umbau unabhängig vom Alter vergeben wird. Hier folgt jetzt eine Übersichtsliste:
Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen, Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle oder Fahrräder sowie deren Überdachung
Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen und Windfänge
Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
Rampen zur Überwindung von Barrieren
Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
Einbau von Stütz- und Haltesystemen, einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
Diese Förderungen lassen sich hier beantragen: Zuschuss 455-B bzw. Kredit 159
3. Einbruchschutz
Fenster, Türen und Tore lassen sich durch den Einbau von höheren Sicherheitsstandards zum Einbruchschutz ebenso fördern. Auch einbruchhemmende Garagentore und -zugänge die mit dem Wohnhaus verbunden sind, können gefördert werden. Folgend eine Auflistung was beim Einbruchschutz gefördert werden kann:
Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
Diese Förderungen lassen sich hier beantragen: Zuschuss 455-E
In welchen Fällen bin ich für Fördermittel berechtigt?
Fördermittel sind immer an bestimmte Baumaßnahmen gebunden. Grundsätzlich kann man sich beim Bau eines Eigenheims, beim energieeffizienten Sanieren und Bauen sowie beim altersgerechten Umbauen und beim Einbruchschutz Fördermittel holen. Die KFW bietet für die unterschiedlichsten Projekte Fördermittel an. Hier bekommst du einen Überblick über das Förderprogramm der KFW. Zusätzlich bekommst du auf dieser Webseite ebenso einen Überblick über die Förderkreditmöglichkeiten, die vonseiten der KFW angeboten.
Handwerkerkosten absetzen
Es ist möglich die Kosten für einen Handwerker von der Steuer abzusetzen. Auf diesem Weg sparst du dir 20 Prozent der Arbeitskosten. Insgesamt kannst du so pro Jahr 1200 Euro an Steuern sparen. Bevor du dies versuchst muss beachtet werden, dass hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So müssen die Arbeiten in der von dir selbst genutzten Wohnung / Haus bzw. dem dazugehörigen Grundstück erfolgen. Wichtig ist, dass diese Förderung auf das Wiederherstellen, Renovieren und Verschönern von Räumen, Einrichtungen bzw. Haushalts- und Elektrogeräten begrenzt ist. Beim bezahlen der Rechnung solltest du darauf achten, dass diese per Überweisung bezahlt wurde und du eine Rechnung vorweisen kannst. Wenn dies bei dir nicht der Fall ist, kann es sein, dass das Finanzamt das Absetzen der Handwerkerkosten nicht anerkennt. Für einen genaueren Einblick in diese Thematik empfehlen wir dir den Text zu diesem Thema von Finanztip.